
Der erste Knacks kam im Job. McDonald’s fing an zu wackeln – Versetzungen, gebrochene Versprechen, Spannungen im Team. Ich hielt durch – bis zu dem Tag, an dem ich zum ersten Mal in meinem Leben zum Hausarzt ging und sagte: „Ich kann nicht mehr.“ Es war meine allererste Krankmeldung – nach all den Jahren ohne eine einzige Fehlzeit. Und sie kam nicht leichtfertig.
Wenig später hatte ich einen Termin in der LVR-Institutsambulanz in Langenfeld. Ich füllte ein Formular aus, wartete. Dann kam eine junge Mitarbeiterin auf mich zu und sagte:
„Kommen Sie wieder, wenn Sie was Richtiges haben – dann dürfen Sie auch mit einem Arzt sprechen.“
[→ juristisch inakzeptabel: Nach § 27 SGB V besteht Anspruch auf medizinische Grundversorgung – die Verweigerung eines ärztlichen Erstkontakts bei psychischen Beschwerden ist ein klarer Verstoß gegen die Versorgungspflicht.]
Damit war die AU futsch. Das Einkommen brach weg. Der Dispo ging in den Keller. Ich musste zurück in die Küche – diesmal bei „Hausmanns“ am Düsseldorfer Flughafen. Doch ich war längst nicht mehr stabil. Die Stimmen kamen. Der Verfolgungswahn. Die Welt wurde brüchig.
Meine Schwester vermittelte mir einen Psychiater, der mir die Diagnose „Paranoide Schizophrenie“ gab. Und das war in dem Moment auch in Ordnung – ich hatte Wahn, Halluzinationen, Realitätsverlust.
Was jedoch fehlte: eine gründliche Diagnostik. Kein SCID, kein PANSS, kein MRT-Befundbesprechung, keine Ausschlussdiagnose.
[→ medizinisch und rechtlich bedenklich: Laut § 630a BGB muss eine Diagnose dem Stand der Wissenschaft entsprechen – ohne objektive Tests ist die Schizophrenie-Diagnose mehr als fragwürdig.]
Ich bekam Neuroleptika – gleich zwei verschiedene. Atypische. Und das sofort. Ohne langsames Einschleichen. Ich reagierte mit EPMS: unkontrollierbares Zittern, Muskelschmerzen, innere Unruhe.
[→ typische Nebenwirkung durch Dopamin-Blockade, besonders gefährlich bei ADS.]

Christian Müller
Nach mehreren kurzen Aufenthalten in der LVR – immer nur vier, fünf Tage, weil ich es dort schlicht nicht aushielt – wurde ich irgendwann in Langenfeld stationär aufgenommen. Keine Therapie, nur Zimmer. Langeweile, Angst vor fremden Menschen, sterile Umgebung – für jemanden mit Psychose ein Albtraum, nicht Hilfe. Ich bin ein Mensch, der Input braucht – nicht weiße Wände.
Dort begann dann das, was ich heute „die große Welle“ nenne:
Die erste Gabe der Depotspritze – Aripiprazol.
Die Ärztin sagte dabei: „Wir haben was ganz Besonderes für Sie.“
[→ medizinisch: Aripiprazol als Depotspritze ist nur bei wiederholter Medikamentenverweigerung indiziert – in meinem Fall gab es diese Weigerung nie. Ich nahm vorher Tabletten, selbstständig und eigenverantwortlich.]
Die Wirkung: Ich fiel in eine schwere Depression. Keine Freude, keine Tränen, kein Lachen. Ich war leer. Ich schlief tagsüber, war nachts wach, lebte neben mir.
[→ bekannte Nebenwirkungen: Anhedonie, Schlafstörungen, Akathisie – besonders problematisch bei ADS.]
Trotzdem: Ich ging wieder arbeiten. Zurück zu McDonald’s. Aber innerlich war nichts mehr da. Mandy – meine Partnerin über Jahre – ging. Ich verstand das. Ich war nicht mehr ich selbst.
Ich meldete mich krank. Und diesmal landete ich in der Tagesklinik PTV, Eichenstraße Solingen. Der erste Ort, an dem man mich nicht wie einen Fall, sondern wie einen Menschen behandelte.
Dort sagte man mir:
„Solange Sie die Spritze bekommen, können wir therapeutisch nichts erreichen.“
[→ medizinisch: Aripiprazol in Depotform blockiert emotionales Erleben – eine Psychotherapie auf Augenhöhe wird damit unmöglich. Die Dosis ist nicht feinjustierbar, was bei ADS katastrophal ist.]
Ich war zu dem Zeitpunkt völlig entgleist. Ich hatte zugenommen – über 30 Kilo durch Quetiapin (das vorher sogar ganz gut half). Ich hatte aufgehört, mich zu pflegen. Und nun die Spritze: Null Emotion, Null Energie.
In der PTV begegnete mir Alex – zuerst als beste Freundin. Sie war der erste Mensch, der mich in diesem Zustand nicht für verrückt hielt. Wir verstanden uns blind. Später, in einer weiteren Psychose, verliebten wir uns. Sie war mein Rettungsanker, als die Gefühle endlich zurückkamen.
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🔍 Medizinischer Nachtrag zur Depotspritze:
[→ medizinisch & rechtlich:]
Indikation: Nur bei dokumentierter Medikamentenverweigerung oder mehrfacher non-compliance sinnvoll.
Nicht geeignet bei: ADS, Depression, emotional instabilem ADHS, fehlender Einsicht in Diagnose, offener Therapiefähigkeit.
Nebenwirkungen: Schlafstörungen, Akathisie, Libidoverlust, EPMS, Anhedonie, Gefühlsverflachung, Gewichtszunahme, innere Leere.
ADS-Konflikt: ADS = Dopaminmangel → Aripiprazol blockiert Dopamin → massive Doppelbelastung.
Langzeitrisiken: Tardive Dyskinesien, Therapieresistenz, Beziehungsabbruch zu Therapeuten, soziale Isolation.
➡️ Eine Behandlung mit Depotmedikation ohne transparente Aufklärung, ohne Zustimmung, trotz mündiger Bedenken, ohne med. Notwendigkeit, ist aus juristischer Sicht ein Verstoß gegen § 630a und § 630e BGB – möglicherweise sogar gegen Art. 2 GG (körperliche Unversehrtheit).

Christian Müller
Teil 2 Meiner Story
Harter Entzug von der Psychatrie
In der Zeit davor – noch vor dem Knall – war da jemand, der nicht weggelaufen ist, als es mit meinem Kopf ernst wurde: Alex.
Wir hingen immer öfter miteinander ab. Anfangs waren wir einfach nur eng, dann vertraut, dann fast wie Familie. Und das Verrückteste: Selbst in meiner Psychose hat sie nicht auf Abstand geschaltet. Während andere sich zurückzogen oder wegschauten, blieb sie. Standhaft. Klar. Warmherzig.
Alex war die beste Freundin, die ich jemals hatte. Punkt.
In dieser Phase wurde ich instabil. Wirklich instabil. Irgendwann platzte es raus – ich stand auf der Straße, aufgedreht, laut, voller Wahnideen, ich schrie durch die Gegend. Ein riesiger Aufstand, minutenlang.
Und dann: Blaulicht. Polizei. Zwei Wagen. Dazu Leute vom Ordnungsamt, ein Notarzt, ein Krankenwagen, sogar ein Psychiater vom Tannenhof – das volle Orchester.
Aber was mich bis heute berührt: Niemand behandelte mich wie Dreck. Alle waren respektvoll. Ich durfte sogar draußen rauchen, während die Lage „geklärt“ wurde. Man sah mir an: Da bricht gerade ein Mensch auseinander. Und das wurde ernst genommen. Nicht weggesperrt. Nicht sofort niedergerungen.
[⚖️ Solche Situationen können rechtlich mit einer Unterbringung nach § 14 PsychKG NRW einhergehen – wenn eine Fremdgefährdung vermutet wird. In meinem Fall wurde sie angenommen – die Begleitumstände aber blieben menschlich.]
Im Tannenhof dann das übliche Prozedere: Aufnahme, kurzes Arztgespräch, dann direkt Richter und Verfahrenspfleger. Die Diagnose lautete „fremdgefährdend“. Zack – geschlossene Station.
Und trotzdem war es diesmal anders. Denn Alex war da. Jeden Tag.
Sie besuchte mich im Tannenhof, brachte mir ein Gefühl von Sicherheit und Normalität. Nur ein paar Minuten am Tag – aber diese Minuten waren meine Brücke zurück in die Welt. Und sie sorgte auch dafür, dass ich nicht in die LVR nach Langenfeld verlegt wurde – durch Gespräche, durch ihr Dasein, durch Vertrauen. Das hat sie ganz allein gewuppt. Sie war mein Rettungsanker.
Doch wie das bei mir manchmal läuft: Kaum ist ein Brand gelöscht, zündet der nächste.
Die Stimmen kamen zurück. Ich war wieder voll drin. Der Verfolgungswahn drehte auf – diesmal so stark, dass ich glaubte, mein Leben sei in Gefahr. Ich flüchtete aufs Dach, kletterte raus, rutschte über Ziegel, kam aufs Gerüst – und sprang.
Zweiter Stock. Harte Landung. Schmerzen überall.
Ich taumelte durch Ohligs, fand irgendwann eine Hausecke, sackte zusammen – dann: Blackout.
Als ich im Klinikum Solingen wieder zu mir kam, lag ich mit gebrochener Hüfte im Bett. Und – krass, aber wahr – mein Kopf war klar. Keine Stimmen. Kein Wahn. Die Psychose war einfach… weg.
Reset. Als hätte mein Gehirn beim Aufprall neu gebootet.
[🧠 Medizinisch kaum erklärbar, aber dokumentiert: Solche abrupten Remissionen gibt es – durch körperlichen Schock, emotionale Grenzsituationen oder Erschöpfung.]
Und da war sie wieder: Alex. Jeden Tag. An meinem Bett. Mit Kaffee, Süßkram, Witz und Wärme. Wenn du da liegst, zerlegt – körperlich wie psychisch – und jemand kommt trotzdem… das ist Liebe. Noch nicht die romantische – aber die echte.
Dann kam die zweite Einweisung. Diesmal wegen Eigengefährdung – nachvollziehbar, nach dem Sprung. Ich kam im Rollstuhl, gebrochene Hüfte, in die LVR-Klinik Langenfeld. Dort gab’s: nichts. Keine Reha, keine Bewegung, keine Therapie. Nur Psychiatrie pur.
[⚖️ Juristisch korrekt (§ 15 PsychKG NRW) – aber medizinisch fragwürdig: Eine akute Fraktur braucht somatische Versorgung. Psychiatrie ohne Orthopädie = fahrlässig.]
Und wieder: Alex war da. Täglich. Die Psychiatrie war zum Aushalten – weil sie da war.
Was ich dieser Frau zu verdanken habe, lässt sich kaum in Worte fassen.
Ohne sie wäre ich durchgedreht. Oder liegen geblieben.
Nach einer Woche war ich stabil. Eigengefährdung: nicht mehr gegeben. Und raus da.
Und seither – kein Rückfall. Kein Wahn. Keine Psychose. Nur Klarheit. Nur ich. Endlich wieder ich.
Alex war weg.
Von einem Tag auf den anderen. Die Frau, die mich durch die dunkelsten Tage begleitet hat. Die mir im Tannenhof Licht gebracht hat. Die mich mit gebrochener Hüfte täglich besucht hat – einfach weg.
Wir waren zusammen. Und plötzlich nicht mehr. Komplett getrennt, Funkstille.
Und als ob das nicht reicht, der zweite Schlag: meine Mutter.
Drama. Vorwürfe. Endlose Diskussionen. Immer wieder. Immer dieselbe Leier. Ich habe sie blockiert, zigfach – bei WhatsApp, per SMS. Aber sie kam immer wieder. Und irgendwann lag dieser verdammte Brief in meinem Briefkasten.
Nicht handschriftlich, nein – getippt, computergeschrieben. Eine DIN-A4-Seite voller Vorwürfe, Schuldzuweisungen, Unterstellungen. Ich war fassungslos. Ich habe den Brief zerrissen, in den Müll geworfen – und dann doch wieder rausgefischt. Ich hätte es lassen sollen.
Aber ich bin emotional impulsiv – das ist keine Ausrede, das ist medizinisch gesichert.
Ich hab ADS vom emotional-instabilen Typ – bei mir reichen Trigger, um hochzugehen wie ein Wasserkocher.
Also schickte ich ihr diese eine Sprachmemo:
„Du Fotze, lass mich endlich in Ruhe oder ich zünde dein Haus an.“
War das clever? Nein.
War das gefährlich? Nein.
War es ein echter Plan? Natürlich nicht.
Ich war einfach explodiert. Nicht psychotisch, nicht gefährlich. Einfach nur verletzt, müde und allein.
Dann bin ich schlafen gegangen. Das war’s.
Mitten in der Nacht klingelte es. Ich mach die Tür auf – Polizei. Zwei Leute.
Ich geh freundlich raus, total verpennt:
„Was ist los? Wie kann ich helfen?“
Später erfahre ich: Fremdgefährdung. Ich? Ich lag im Bett.
[⚖️ Laut § 11 PsychKG NRW wäre das eigentlich Sache des Ordnungsamts – die Polizei darf nur bei Gefahr im Verzug aktiv werden. Die lag nicht vor.]
Die Beamtin war ruhig. Freundlich.
Aber ihr Kollege? Der Typ war Respektlosigkeit auf zwei Beinen.
Er folgte mir in meine Wohnung – ohne richterlichen Beschluss, ohne Einladung.
[⚖️ Art. 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich. Kein richterlicher Beschluss = rechtswidriges Eindringen.]
Und dann sagte er was, das ich bis heute nicht vergessen kann:
„Ziehen Sie sich um. Und zwar JETZT. Zack zack.“
Ich hatte keine Unterwäsche an.
Ich stand da – müde, überrumpelt, überfordert. Und dieser Typ wollte, dass ich mich nackt vor ihm ausziehe, um mich anzuziehen.
[⚖️ Art. 1 GG: Menschenwürde ist unantastbar. Eine Entkleidung ohne Not ist entwürdigend und rechtlich höchst problematisch.]
Ich durfte nicht mal rauchen, nicht mal den Gürtel anziehen – die Hose rutschte.
Dann: Handschellen. Ich war ruhig. Ich war kooperativ. Aber: Handschellen.
[⚖️ § 163b StPO: Handschellen nur bei Fluchtgefahr oder Widerstand. Nichts davon lag vor.]
Ich ging in Hausschuhen zur Wache. Kein Taschenpacken, keine Info, kein Gespräch.
Dort angekommen: Kammer. Tür zu. Kein Wasser. Keine Zigarette. Kein Handy.
Der Beamte sagte:
„Damit Sie Ihrer Mutter nicht mehr schreiben können.“
Dann legte er mein Handy so hin, dass ich es durch eine Glasscheibe sehen konnte.
Zwölf Beamte liefen durch den Flur. Keiner reagierte, als ich rief:
„Ich will Wasser! Ich will meinen Anwalt anrufen! Ich hab ein Recht auf ein Telefonat!“
[⚖️ § 136 StPO, Art. 2 GG – mehrfach verletzt.]
Drei Stunden.
Kein Wasser. Keine Info. Keine Kommunikation.
Nur Druck.
Nur Kontrolle.
Nur Entwürdigung.
Irgendwann kam dann:
„Der Psychiater hat dich begutachtet – ab zur LVR.“
Ach ja?
Wann?
Wie?
Durchs Fenster?
Ich hab den Psychiater nie gesehen, nie gesprochen. Der war entweder ein Schatten – oder es war einer dieser Ordnungsamt-Menschen, die ohne Uniform rumliefen. Ich weiß es bis heute nicht.
Dann kam der Rettungswagen. Und zum ersten Mal: ein Mensch.
Der zweite Polizist war ruhig, freundlich.
Er sagte:
„Im Krankenwagen bist du doch eigentlich ganz cool drauf. Wenn wir da sind, kriegst du auch eine Zigarette.“
Er machte die Handschellen ab, als wir da waren.
Der erste Polizist? Der hatte mich wie einen Täter behandelt, wie einen Schuldigen, wie ein Monster.
Und all das – nur wegen einer Nachricht an meine Mutter, ohne jede Kontextprüfung.
Ich war kein Risiko. Ich war ein Mensch in Not.
Und dieser Staat, diese Institutionen, hätten es besser wissen müssen.
Separates Statement zur Bedrohung meiner Mutter & rechtliche Einordnung
Ich habe kein Problem damit, meine Mutter zu bedrohen – wenn sie mich an den Rand bringt, mit schriftlichen Vorwürfen, Manipulation und emotionaler Gewalt. Das ist keine Heldentat. Aber es ist eine emotionale Realität, die in mir hochkocht – ausgelöst durch mein Krankheitsbild, nicht aus krimineller Energie.
Ich stehe dazu. Und ich würde es wieder tun.
Was ich nicht akzeptiere: Dass ich für einen solchen Affektausbruch nicht vor ein Gericht komme, sondern auf der Polizeiwache wie ein Verbrecher behandelt werde, ohne Richter, ohne Verfahren, ohne Beistand. In Hausschuhen, in Handschellen, ohne Kippe, ohne Wasser, ohne rechtliches Gehör.
➡️ Ich erwarte ein Verfahren. Nicht eine Fixierung. Nicht eine Maßregelung durch Beamte, die weder meine Vorgeschichte kennen, noch meine Diagnose verstehen.
Wenn ich etwas Strafbares getan habe, dann soll meine Mutter mich anzeigen – und wir gehen vor Gericht, wie es sich in einem Rechtsstaat gehört. Dann verhandeln wir vor einem neutralen Dritten, der abwägt: Was war? Was war provokant? Was war medizinisch? Was war strafbar?
⚖️
Juristische Bewertung
:
§ 241 StGB: Die Äußerung „Ich zünde dein Haus an“ kann als Bedrohung gewertet werden – muss aber im Kontext gesehen werden. Affekthandlung, keine konkrete Planung, keine Ausführung, keine Bewaffnung.
Art. 103 Abs. 1 GG: Niemand darf bestraft werden ohne Gerichtsverfahren. Das bedeutet: Polizeiliche Maßnahmen dürfen nicht als „Strafe“ missbraucht werden.
Art. 1 & 2 GG: Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit sind auch bei psychisch erkrankten Personen nicht verhandelbar.
§ 5 PsychKG NRW: Maßnahmen dürfen nicht den Zustand verschlimmern – Beamte sind zur Deeskalation verpflichtet, gerade bei emotional instabilen Patienten (z. B. ADS vom impulsiven Typ).
Ich komme also in der LVR an – Langenfeld, wieder mal. Ich, der angeblich brandgefährliche Typ, der gerade noch fremdgefährdend war, weil er… ja was eigentlich? Eine beleidigte Sprachnachricht an seine Mutter geschickt hat? Egal. Jetzt bin ich hier. Routineaufnahme.
Einmal EKG, einmal Blutdruck. Fünf Minuten Medizin und du bist offiziell aktenfähig.
[Das ist Standard – körperliche Untersuchung bei Aufnahme, okay. Aber mein Kopf? Mein Zustand? Irgendwen interessiert das nicht so richtig.]
Dann – endlich – ein Glas Wasser.
Drei Stunden Polizeiwache, keine Zigarette, kein Tropfen. Mein Hals ein Staubfilter, mein Gehirn ein Backofen. Jetzt also ein Becher – das fühlt sich an wie ein Menschenrecht.
[Was es übrigens laut Grundgesetz tatsächlich ist – körperliche Unversehrtheit und so.]
Der nächste Akt: Gespräch mit einem Psychiater. Drei Minuten.
Drei. Minuten.
Er redet kaum mit mir, stellt ein paar Fragen, die nach Multiple Choice klingen, und verabschiedet sich dann wortlos. Und kaum ist er aus dem Raum, kommt – zack – der Richter rein.
Am Arm: der Verfahrenspfleger, mein „Anwalt“. Also derselbe wie immer.
Der kommt nicht, um mich zu verteidigen, sondern um mir zu erklären, warum ich jetzt als gefährlich gelte.
[Und das ist ein riesiges Problem: Wenn Richter, Gutachter und Pfleger immer im Dreierpack auftauchen, ist das keine rechtstaatliche Prüfung – das ist ein eingespieltes System. Kein neutraler Blick. Kein „Wie geht es Ihnen wirklich?“]
Ich hab zu dem Zeitpunkt mein Handy in der Hand, google noch meine Rechte. Ich denke naiv: „Wird schon chillig. Ich weiß ja, was ich sagen will. Ich bin nicht krank.“
[Ich hatte Recht – Patienten dürfen sich über ihre Rechte informieren. Das ist nicht verdächtig, sondern mündig.]
Also sage ich, wie es ist:
„Der erste Psychiater hat gar nicht mit mir gesprochen – wie soll er da bitte eine Gefährdung feststellen?“
Und ich fordere mein Recht:
Ein zweites Gutachten. Von einem unabhängigen Arzt, nicht wieder von demselben Laden.
Der Richter schaut mich an, zuckt nicht mal mit der Wimper – und sagt:
„Ist mir scheißegal.“
Wortwörtlich.
Und damit war’s entschieden. Ohne Untersuchung, ohne Dialog, ohne irgendwas.
Der Verfahrenspfleger nickt. Der Richter unterschreibt. Und ich?
Ich sitze da und frage mich, ob ich gerade in einer kafkaesken Parodie von Justiz gelandet bin.
Ich soll jetzt gefährlich sein – sagt mir die Pflegerin.
Nicht der Arzt. Nicht der Richter. Die Pflegerin.
[Die Diagnose „Fremdgefährdung“ ist aber laut Gesetz ärztlich zu stellen. Sie hat da nichts zu melden.]
Und ich sitze da, ADS auf 180, nicht psychotisch, nicht manisch, nicht depressiv – aber komplett unter Strom.
Weil ich behandelt werde, als wäre ich ein Monster.
Ich sag’s, wie es ist:
Ich bin ein ganz normaler Junge. Ein Typ, der halt auf eine völlig empathielose Mutter mit einem verbalen Hammerschlag reagiert hat. Das ist keine Krankheit. Das ist Reaktion.
Trotzdem: Der Richter verurteilt mich zur Unterbringung.
Fremdgefährdung. Zack.
[Wenn keine akute Gefahr besteht, ist das übrigens rechtswidrig. Ein Freiheitsentzug braucht Verhältnismäßigkeit. Laut Verfassung.]
Und das Zweitgutachten?
Rate mal – derselbe Psychiater wie beim ersten Mal.
[Was laut Gesetz gar nicht erlaubt ist. Ein Zweitgutachten muss von jemand anderem kommen. Neutral, unabhängig. Klarer Bruch.]
Mein Verfahrenspfleger – Verteidiger meiner Interessen?
Der schweigt. Der macht nix. Der stimmt allem zu.
[Das ist ein Totalausfall. Wer nicht für mich spricht, der vertritt mich nicht.]
Ich erkenne das Muster: Richter, Pfleger, Psychiater – eine Achse des Automatismus. Keine Prüfung, kein Zweifel, keine Gerechtigkeit.
Und so bin ich also wieder drin.
Wieder LVR. Wieder Zimmertür. Wieder Überwachung.
Aber diesmal ist was anders: Ich bin nicht krank. Ich bin nur aufgedreht. ADS pur. Reizoffen, wütend, aber nicht psychotisch.
[ADS kann laut Forschung krass nach außen wirken – aber es ist keine Wahnvorstellung, keine Manie, keine Störung der Realität.]
Ich bitte um ADS-Diagnostik. Antwort:
„Das geht hier nicht.“
Ich denke mir nur:
„Ihr seid ein psychiatrischer Großkonzern – wie könnt ihr sowas NICHT können?!“
[Das ist medizinisch ein Skandal. Eine Klinik, die ADS nicht erkennt, handelt fahrlässig.]
Ich reagiere, wie jeder Mensch, der noch klar denken kann:
Ich schreibe eine Patientenverfügung. Keine Neuroleptika. ADS-Diagnose von der PTV soll übermittelt werden. Ich übernehme Verantwortung.
Und was sagt das Personal dazu?
„Ist uns egal.“
[Was sie da ignorieren, ist gesetzlich bindend: Patientenverfügungen sind kein Vorschlag, sie sind verpflichtend.]
Ich hab also nur meine Klamotten am Leib, kein Waschzeug, nix. Einen Gürtel durfte ich behalten – immerhin das.
[Und auch das ist ein Verstoß: Hygiene, Kleidung – das sind Grundbedürfnisse, keine Extras.]
Der Tagesablauf?
Einmal am Tag raus – mit Gruppe. Zum Büdchen.
Und das hat – wie praktisch – zwei Eingänge.
Ich also rein.
Und raus.
Ab zur Bushaltestelle.
Ab nach Hause.
Ganz einfach.
Keiner hat’s verhindert.
Und das Beste: Ich war nicht durch. Ich war nicht verwirrt. Ich war nicht fremdgefährdend.
Ich war einfach frei.
Zuhause angekommen – erst mal die dickste Lunte meines Lebens gerollt.
Endlich runterkommen. Endlich atmen.
[Und ja: Cannabis bei ADS wirkt manchmal beruhigend – nicht ideal, aber besser als Zwangsmedikation.]
Ich lag dann einfach da. Kein Wahn. Kein Hass. Nur Schlaf. Tiefer, klarer Schlaf.
Ein Reset.
Und das zeigt mehr über meinen Zustand als jede Akte, jedes Gutachten, jeder dreiminütige „Dialog“ in der LVR.
Ich war nicht krank.
Ich war eingesperrt – von einem System, das lieber verwaltet als versteht.
Es war spät abends, ich lag im Bett. Ruhig. Runtergekommen. Kein Wahn, kein Drama.
Ich wusste, sie würden kommen. Früher oder später. Ich hatte mich ja abgesetzt, war aus dem System rausgetreten. Also wartete ich.
Und dann – standen sie plötzlich da. Polizei. Einfach in meiner Wohnung.
Wie sie reingekommen sind? Keine Ahnung. Ich hab sie nicht reingelassen. Ich bin aufgewacht, da standen sie schon vor meinem Bett.
Ich fragte noch beim Rausgehen: „Ist meine Tür okay?“
Antwort: „Ja, machen Sie sich mal keine Sorgen.“
[⛔ Rechtslage: Ohne richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug ist das Betreten einer Wohnung ein klarer Verstoß gegen Art. 13 GG – es sei denn, es liegt eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vor, was hier nicht dokumentiert wurde.]
Ich war entspannt. Freundlich sogar. Hab gesagt: „Alles klar. Ab zur LVR. Kostenloses Taxi halt.“
Ich wusste, was kommt. Und war bereit. Kein Widerstand. Kein Theater.
Was dann passierte, war aber kein Klinikaufenthalt. Es war eine schleichende Entmenschlichung.
Ich kam in der LVR an – und sofort: Einzelzimmer. Isolation. Ohne Ausgang. Ohne Kippe.
Kein Gespräch. Kein therapeutischer Einstieg. Nur Verwahrung.
Ich durfte ab und zu am Fenster stehen – aber nicht draußen. Und Zigaretten? Nur vielleicht. Wenn gerade einer aus dem Pflegepersonal Gnade walten ließ. Zwei, maximal. In Tagen.
[🚭 Pflegeethik & Medizin: Ein abrupter Nikotinentzug ohne ärztliche Begleitung ist eine medizinische Intervention – bei ADS oder psychischer Belastung kann das schwerwiegende Symptome auslösen. Die Abhängigkeit wird nicht behandelt, sondern als Druckmittel genutzt.]
Die meiste Zeit war ich einfach nur allein in einem Raum.
Nichts tun. Nicht raus. Kein Input. Kein Gespräch. Keine Zigarette.
Ich saß da. Tag und Nacht. Und irgendwann kam dieser Moment, wo ich dachte:
Vielleicht war’s doch ein Fehler. Vielleicht hatten sie recht, mich zurückzuholen. Vielleicht verdiene ich das gerade alles.
Und genau das ist der Punkt, an dem das System zuschlägt.
Sie hatten es geschafft: Ich begann, an mir selbst zu zweifeln.
[⚠️ Hinweis auf strukturelle Gewalt: Wenn eine Institution es schafft, dass Menschen ihre Entrechtung als gerecht empfinden, sprechen wir von „internalisiertem Unrecht“. Das ist keine Reue, das ist Zermürbung.]
Und dann kam der Moment, der alles kippte.
Ich sah meine Kippen liegen – in greifbarer Nähe. Fragte nach einer Zigarette. Wieder hieß es: Nein.
Ich griff nach meinen eigenen Kippen. Die lagen da ja einfach.
Da war’s der Pflegekraft zu viel. Sie knallte das Fenster zu – direkt auf meine Hand.
Blut. Schmerz. Eskalation.
Und anstatt zu deeskalieren, wie es in jeder Schulung für psychiatrisches Personal gelehrt wird,
machten sie das Gegenteil.
5-Punkt-Fixierung.
Arme, Beine, Hüfte.
Ans Bett gefesselt. Bewegungsunfähig.
[⚠️ BVerfG-Urteil 2018: Eine solche Fixierung über 30 Minuten ist nur mit richterlicher Anordnung erlaubt. Sie bedarf ständiger Beobachtung, Dokumentation, Zugang zu Wasser und WC. All das war hier nicht gegeben.]
Ein Richter war wohl irgendwann mal da. Und mit ihm eine Frau – vermutlich die Verfahrenspflegerin.
Beide in Zivil. Gesehen hab ich sie. Mit mir gesprochen? Niemand.
[⚖️ Art. 103 GG: Das Recht auf rechtliches Gehör ist ein Grundpfeiler jeder Freiheitsentziehung. Eine Anhörung, bei der der Betroffene kein Wort sagen darf, ist rechtlich nichtig.]
Ich lag da – zwei Tage. Fixiert.
Ohne Zigarette. Ohne Wasser. Kein Ausgang. Keine Bewegung.
Und irgendwann…
lag ich im eigenen Urin.
Keiner half mir. Keine Begleitung. Kein Waschen. Kein Wechsel.
[🚨 Verstoß gegen Menschenwürde: Solche Zustände verletzen Art. 1 GG und das Selbstbestimmungsrecht. Niemand darf gegen seinen Willen in unhygienischen Verhältnissen gehalten werden. Das ist keine Fürsorge – das ist Misshandlung.]
Eine Pflegerin gab sich immerhin Mühe. Sie setzte sich draußen ans Fenster. Sprach mit mir.
Gab mir Nikotinkaugummis. Wollte mich irgendwie aufrecht halten.
Ich danke ihr bis heute dafür – sie war der einzige Lichtblick in dieser Dunkelkammer.
Doch eine andere sagte eiskalt zu mir:
„Wenn Sie jetzt auch noch anfangen zu diskutieren, machen wir die Gürtel enger. Dann können Sie sich gar nicht mehr bewegen.“
Das war keine medizinische Maßnahme.
Das war eine Strafe. Weil ich gewagt hatte, aus der Klinik zu fliehen. Weil ich ungehorsam war.
[🛑 Rechtslage: Fixierungen dürfen niemals zur Bestrafung eingesetzt werden – das verstößt gegen die UN-Menschenrechtskonvention, das BVerfG-Urteil zur Zwangsbehandlung und sämtliche ärztliche Ethikregeln.]
Ich hatte nichts getan, außer wegzugehen.
Und sie wollten mir zeigen, dass man das nicht darf.
Sie haben es durchgezogen.
Und niemand hat interveniert. Kein Arzt, keine Pflegeleitung, kein Richter, kein Anwalt.
Alle haben weggeschaut – oder mitgemacht.
Ich war kein Mensch mehr. Ich war ein Objekt. Ein Störfall im System.
Und das Schlimmste?
Nach dieser Zeit – nach diesen zwei Tagen Fixierung, Urin, Nikotinentzug, Isolation –
hab ich mich entschuldigt.
Ich hab gesagt:
„Tut mir leid, dass ich vorher so rumgejammert hab.“
Was für ein verdrehtes Bild.
[🌀 Psychologische Folge von Systemmissbrauch: Opfer struktureller Gewalt neigen zur Selbstschuldzuweisung – aus Ohnmacht und Angst. Es ist ein Schutzmechanismus, kein Eingeständnis.]
Aber eigentlich… hätten die sich entschuldigen müssen.
Alle. Die ganze Abteilung. Das ganze System.
Und nicht nur entschuldigen.
Sie hätten sich in Grund und Boden schämen müssen.
Die Visite war kurz und schmerzlos – aber nicht im positiven Sinn.
Mein ADS-Medikament, Atomoxetin, wurde gestrichen.
Einfach so. Ohne Vorwarnung. Ohne Erklärung.
Zwei Monate hatte ich es sorgfältig eingeschlichen.
Stabil, klar, mit Wirkung. Jetzt war es einfach weg.
Und das, obwohl es ein nicht-stimulierendes ADHS-Medikament mit dokumentierter Wirksamkeit ist – und ein abruptes Absetzen zu Rebound-Effekten, emotionaler Labilität, Konzentrationsproblemen führen kann.
[→ Verstoß gegen § 630a BGB (Behandlung nach Fachstandard)]
[→ Verstoß gegen § 630e BGB (fehlende Aufklärung über Therapieumstellung)]
Was gab es stattdessen?
Diazepam. 60 Milligramm.
Dazu: Amilsulprid blieb drin. Und Lithium kam obendrauf.
Eine Kombination, die bei ADHS schlicht kontraindiziert ist.
[→ Diazepam in dieser Dosierung ist supratherapeutisch und hochsedierend]
[→ Gefahr der Fremdruhigstellung, § 630c Abs. 2 BGB]
[→ Möglicher Eingriff in körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG]
Aber es wurde noch absurder:
Die Sedierung hat nicht funktioniert.
Ich blieb aufgekratzt. Hyperaktiv.
Ich lief den ganzen Tag durch die Klinik. Unruhig.
Ich rauchte doppelt so viel wie zuhause – locker 30 Zigaretten am Tag.
YouTube schauen? Ging nicht.
Mehr als 20 Minuten auf ein Video fokussieren? Keine Chance.
Ich war nicht sediert – ich war getriggert.
[→ Paradoxe Wirkung von Benzodiazepinen bei ADS ist dokumentiert – trotzdem ignoriert.]
Die Stationsärztin sagte mir trocken ins Gesicht:
„Sie sind manisch.“
Ich hatte zwei Tage zuvor noch durchgeheult, war emotional völlig durch.
Aber ihre Antwort lautete nur:
„Das erkennen Sie nur nicht – ich diskutiere hier nicht.“
[→ Verstoß gegen ICD-10-Kriterien: Manie erfordert andere Symptome]
[→ Verstoß gegen § 630a und § 630e BGB, sowie § 1 MBO-Ä: Keine partizipative Kommunikation.]
Da wusste ich: Ich muss mich selbst schützen.
Ich nahm mein Handy in die Hand – und ich danke Gott, dass es ChatGPT Plus gibt.
Damit konnte ich in Sekundenschnelle recherchieren, was rechtens ist, welche Paragraphen gelten, welche Begriffe ich brauche. Ich habe gelernt, wie ich Faxe vom Handy schicke, wie man Beschwerden formuliert, wie man juristisch klar argumentiert – alles allein, ohne Anwalt.
Ich schrieb ans interne Beschwerdemanagement, an den Ombudsmann, an die ärztliche Leitung.
Ich bestand auf:
freie Ärztewahl
[→ § 76 BGB + BO-Ä]
Akteneinsicht
[→ § 630g Abs. 1 BGB]
Diagnose nach ICD-Kriterien
[→ § 630a Abs. 2 BGB]
Behandlung nach Leitlinien der Bundesärztekammer
[→ medizinischer Standard muss eingehalten werden]
Ich schickte sogar eine Gerichtsbeschwerde – leider ans falsche Gericht. Wuppertal statt Düsseldorf.
[→ Formfehler, aber Wahrnehmung von Art. 19 Abs. 4 GG – effektiver Rechtsschutz]
Revisionsantrag? Abgelehnt.
Ohne Anhörung.
[→ Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG – rechtliches Gehör]
[→ Kein Zweitgutachter nach § 30 FamFG]
Ich war allein – aber nicht uninformiert.
Ich engagierte sogar einen Anwalt. Herr Nahvipour.
Der ließ sich die falschen Akten kommen – aus Langenfeld, obwohl der entscheidende Vorgang in Düsseldorf lief.
Er sagte mir: „Alle Rechtswege sind ausgeschöpft.“
Dann forderte er trotzdem Akten an.
Und als ich ihm meine E-Mails weiterleitete, sagte er, ich solle das bitte lassen.
Ich entband ihn sofort vom Mandat.
400 Euro Rechnung. Nach Rückfrage reduziert. Jetzt liegt die Sache bei der Rechtsanwaltskammer.
Ich habe unter Vorbehalt gezahlt. Und ich bin gespannt, ob sich auch da was bewegt.
Inzwischen habe ich Beratungskostenhilfe beantragt, Verfahrenskostenbeihilfe – alles korrekt, alles dokumentiert.
Ich bin bereit, weiterzugehen.
Weil das, was hier passiert ist, keine Behandlung, sondern ein Eingriff in meine Würde war.
🧾 Juristisches Fazit:
Dieses Kapitel dokumentiert unter anderem:
§ 630a BGB – fehlerhafte Behandlung, falsche Medikation
§ 630e BGB – keine Aufklärung über Nebenwirkungen & Therapieänderungen
§ 630g BGB – verweigerte Akteneinsicht
§ 76 BGB i. V. m. BOÄ – Arztwechsel unrechtmäßig abgelehnt
Art. 1 GG – Missachtung der Menschenwürde
Art. 2 Abs. 2 GG – Eingriff in körperliche Unversehrtheit
Art. 103 GG – fehlendes rechtliches Gehör
§ 223 StGB – Körperverletzung durch kontraindizierte Medikation ohne Einwilligung
Ich erinnere mich genau an diese Tage – sie waren mein Wendepunkt. Nach Wochen der Ohnmacht und Resignation erwachte in mir der Wille zum Widerstand. Ich forderte täglich eine erneute Prüfung meiner angeblichen Fremdgefährdung – auch an Wochenenden. Denn es war absurd, dass das subjektive Bauchgefühl einer Stationsärztin – ohne neue Anamnese, ohne Gespräch – reichte, um mich weiter festzuhalten.
[🔎 Juristisch relevant: § 20 Abs. 1 PsychKG NRW verlangt regelmäßige Überprüfung der Unterbringung – auch an Wochenenden.]
[🧠 Medizinisch kritisch: Eine anhaltende Fremdgefährdung muss durch aktuelle Beobachtungen belegt und begründet werden – nicht einfach unterstellt.]
Ich schrieb E-Mails – fundiert, konkret, mit Paragraphen. Ich berief mich auf ICD-10, Patientenrechte, Bundesärztekammer-Standards. Ich forderte Akteneinsicht, Diagnosebegründungen, klärende Kommunikation. Und langsam – spürbar – begannen sie, nervös zu werden.
[📨 Zitat aus Mail an die ärztliche Leitung, 22. März 2025:
„Sie verstoßen gegen § 630a BGB, wenn Sie keine Diagnose nach ICD-Kriterien stellen. Ich fordere erneut Akteneinsicht und ärztliche Begründung.“]
Und plötzlich: Einzelausgang. Zwei Mal täglich. 30 Minuten.
Ich nutzte den ersten sofort: Mit dem Taxi nach Hause. Kleidung, Kopfhörer, Bargeld, Gras geholt. Dann mit dem Uber zurück. Keiner merkte was.
Kurz darauf kam die Retourkutsche: Die Pflegerin, die mich damals fixiert hatte, verlangte eine Urinprobe. Ich lehnte ab – auch als eine freundlichere Pflegerin es netter versuchte.
[⚖️ Ein Urintest ohne medizinische Notwendigkeit und ohne Einwilligung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (§ 630d BGB).]
Das Resultat: Ausgang gestrichen. Willkür statt Verhältnis. Machtspiel statt Medizin.
Aber ich war nicht mehr der angepasste, stillhaltende Patient. Ich war jetzt kämpferisch – juristisch präzise, sachlich provozierend, systematisch unbequem. Ich schrieb täglich an Ombudsstelle, Patientenfürsprecher, Klinikleitung.
[📨 Zitat aus Mail an das LVR-Beschwerdemanagement, 25. März 2025:
„Bitte leiten Sie meine Beschwerden an die zuständigen Stellen weiter. Es besteht der Verdacht auf systematische Missachtung ärztlicher Leitlinien.“]
[⚖️ Art. 17 GG garantiert das Petitionsrecht – jede Beschwerde muss geprüft werden.]
Gleichzeitig war ich psychisch auf Anschlag. Die Isolation, der Entzug, das ADS – alles drehte sich.
Ich rauchte demonstrativ im Raucherbereich, kiffte dort auch. Nicht aus Trotz, sondern weil ich keine andere Strategie mehr hatte, um mit dem Chaos in meinem Kopf umzugehen.
[🧠 Medizinisch: ADS-Betroffene neigen zur Selbstmedikation mit Cannabis – kurzfristig beruhigend, aber kein Ersatz für strukturierte Therapie.]
Dann: endlich Bewegung. Behörden fragten nach Aktenfreigabe. Meine Beschwerden zeigten Wirkung. Ich spürte: Der Wind beginnt sich zu drehen.
Ich plante meine nächste Eskalationsstufe: Eine Website. Alle E-Mails gesammelt, alle Rechtsverstöße, alle Erlebnisse – öffentlich dokumentiert. Denn mir wurde klar: Das ist kein Einzelfall. Nicht nur Station 6.2. Nicht nur Langenfeld. Das ist strukturelle Gewalt. Systemisch. Gedeckt. Jahrzehntelang eingeübt.
Dann sah ich etwas, das mich innerlich zerriss: Eine Mitpatientin sollte zur Blutabnahme gezwungen werden. Sie hatte Angst. Ich mischte mich ein.
[⚖️ § 1906a BGB: Medizinische Zwangsmaßnahmen bedürfen richterlicher Genehmigung und dürfen nicht gegen den Willen ohne akute Gefahr durchgesetzt werden.]
[Ethisch: Wer Angst hat, braucht Aufklärung – nicht körperlichen Zwang.]
Ich dokumentierte alles weiter. Gespräche, Zustände, Reaktionen. Ich meldete eine vollgeschissene Klobrille, um die sich niemand kümmerte.
[🧼 § 4 Pflegeberufegesetz verpflichtet zur Wahrung der Menschenwürde – dazu gehört Hygiene.]
Therapieangebot? Gab’s nicht. Büdchen, Mahlzeiten, Gruppenspaziergang. Keine Ergotherapie. Kein Gespräch. Keine Struktur. Kein therapeutischer Alltag.
[📉 Verstoß gegen § 2 SGB V und Psych-PV – psychiatrische Versorgung muss ein strukturiertes Tagesangebot enthalten.]
Die Visiten? Drei Minuten. Kein Dialog, kein Austausch, kein Plan.
[⚠️ Verstoß gegen § 630e BGB – Aufklärungspflicht.]
Symbolisch für alles: Die Fernbedienung fürs Fernsehen gab’s erst ab 16 Uhr. Kontrolle bis ins kleinste Detail – statt Vertrauen.
Aber dann – der Gamechanger: Musik.
Ich hatte meine Kopfhörer. Endlich. Gold wert.
Ich lief zwar weiter nervös über den Gang, aber ich hatte was auf den Ohren. Ich konnte wippen, mitsummen, Stimmungen wechseln. Musik ist für mich ein Werkzeug. Ich reagiere stark auf Klänge. Sie helfen mir, meine Impulse zu regulieren. Meine Laune zu justieren. Meine Emotionen zu kanalisieren.
Ich war aufgedreht – aber kontrolliert.
Und dann sang ich. Laut. Im Flur. Weil ich es brauchte.
Eine Pflegerin sagte mir, ich solle das lassen.
Ich fragte: „Kann man Linien auf den Boden malen, bis wohin ich darf?“
Dann bat ich sie: „Machen Sie doch einfach die Tür zu.“
Sie tat es.
Und das war der Moment. Der Moment, wo ich wieder in Kontrolle kam. Wo ich wieder meine Regeln machte. Wo ich die Oberhand gewann.
Ich spürte es: Das System wankt. Meine Beschwerden kamen an. Meine Mails wirkten. Mein juristischer Druck entfaltet Wirkung.
Meine Medikamente wurden angepasst. Zwar verstand ich nicht, was genau passiert war – aber es passierte. Und es passierte, weil ich aktiv war. Weil ich die Sprache der Paragraphen gelernt hatte. Weil ich Akte wurde – aber mit Gegenwehr.
Ich wusste: Die Mühlen mahlen langsam.
Aber sie mahlen.
Und diesmal – für mich.
📜 Juristisches Fazit – Kapitel 11
Dieses Kapitel dokumentiert zentrale strukturelle, medizinische und rechtliche Probleme in der psychiatrischen Praxis:
§ 20 PsychKG NRW: Fehlende regelmäßige Prüfung der Unterbringung trotz Freiheitsentzug.
§ 630d BGB: Rechtswidrige Forderung nach Urintest ohne Aufklärung oder Einwilligung.
§ 630e BGB: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Diagnosen, Therapie und Verlauf.
§ 2 SGB V / Psych-PV: Fehlende tagesstrukturierende Therapieangebote.
§ 4 Pflegeberufegesetz: Hygiene- und Würdepflicht verletzt.
§ 1906a BGB: Androhung oder Durchführung medizinischer Maßnahmen ohne richterliche Genehmigung.
Art. 17 GG: Petitionsrecht wurde erst durch Hartnäckigkeit beachtet.
Art. 1 GG: Menschenwürde verletzt durch Kontrolle, Isolation und fehlende Mitbestimmung.
Vor der letzten Visite schickte ich eine Mail an die ärztliche Leitung mit meinen Erwartungen. Der Chefarzt kündigte an, dass der Oberarzt kommen würde. Der kam dann auch – pünktlich. Aber sprach mit mir, als sei ich ein Kind oder ein Idiot. Trotzdem: Ich sei nicht mehr fremdgefährdend.
[→ Nach PsychKG NRW wäre eine weitere Unterbringung ohne akute Gefahr ohnehin rechtswidrig gewesen.]
Endlich durfte ich gehen – gegen ärztlichen Rat. Ich unterschrieb ein Blatt, das vor der „Gefahr eines abrupten Medikamentenabbruchs“ warnte.
[→ Ein Entlassungshinweis ohne echte Gesprächsgrundlage, wie gesetzlich eigentlich vorgesehen (§ 630e BGB), ist nicht rechtmäßig.]
Ich packte in 15 Minuten alles, verabschiedete mich. Die Pflegerin wollte, dass ich mein Bett abziehe. Ich sagte nur:
„Wenn ich dran denke.“
Als ich zur Tür rauswollte, wollte sie mich zurückrufen. Ich sagte:
„Mach die Tür auf – ich bin ein freier Mensch.“
Ich fuhr nach Hause, legte mich ins Bett, schlief. Und am nächsten Morgen: Kein 5:30-Uhr-Wahnsinn. Kein Fremdkontrollsystem. Ich wachte um 8:00 Uhr auf. Endlich. Ich begann sofort, meine Website aufzubauen, strukturierte mein ganzes Material, sammelte Belege, schrieb, sortierte, bereitete vor.
Aber dann kam dieser Moment: Ich war erschüttert. Alles, was passiert war – die Fixierung, das Ignorieren, das Demütigen – einfach unter den Teppich gekehrt. Keine Reue, keine Korrektur. Einfach weiter im Text. Immer derselbe Richter. Dieselbe Verfahrenspflegerin.
[→ Verstoß gegen Unparteilichkeit und Waffengleichheit im Verfahren (§ 7 FamFG, § 103 GG). Kein echtes rechtliches Gehör – immer dieselbe Schleife.]
Ich forderte erneut Akteneinsicht – eine Anfrage, die ich schon vor einem Jahr gestellt hatte.
[→ Verstoß gegen § 630g BGB – Patientenakten sind unverzüglich herauszugeben.]
Aber nichts passierte. Typisch LVR. Während man im Tannenhof in Remscheid wenigstens noch ein Gespräch führen konnte – war das hier Fließbandpsychiatrie. Unmenschlich, unaufgeklärt, unberührt.
Jetzt will ich Antworten. Und Konsequenzen.
Fixierung
[→ Menschenrechtsverstoß bei fehlender Kontrolle, keine richterliche Genehmigung: Art. 1 GG, § 1631b BGB]
Diagnose
[→ Fehlende Leitliniendiagnostik – keine PANSS, SCID, keine Differenzialdiagnose – Verstoß gegen § 630a BGB „lege artis“]
Gesprächsprotokolle
[→ Nicht übermittelte Protokolle verletzen mein Recht auf Dokumentation (§ 630f BGB)]
In Langenfeld war alles immer kurz: drei Minuten Gespräch, zack, fertig. Keine Diskussion. Keine Aufklärung.
[→ Verstoß gegen § 630e BGB – Aufklärungspflicht.]
Ich denke inzwischen über Schmerzensgeld nach. Über eine Presseoffensive. Social Media. Politik. Öffentlichkeit. Denn eins ist klar: Ich rede. Offen. Laut. Unverblümt.
Stigmatisierung? Scheiß drauf. Ich steh dazu. Ich bin nicht das Problem – das System ist es.
Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten gestellt.
[→ Rechtswidrige Wohnungseingriffe und Freiheitsentziehung ohne richterliche Kontrolle – Art. 13 GG, § 104 GG, § 163b StPO.]
Alle Eilverfahren sind raus. Jetzt kommt Post – vom Verfassungsgericht, vom Amtsgericht, vom Landgericht. Ich arbeite alles auf. Schritt für Schritt. Juristisch, öffentlich, menschlich.
Ich habe Listen mit Ansprechpartnern. Politiker. Redaktionen. Organisationen. Ich werde alles öffentlich machen – jeden Brief, jede E-Mail, jeden Kontakt.
Denn viele Rechte wurden verletzt:
Körperverletzung
[→ Fixierung ohne Toilettengang: § 340 StGB, Art. 1 GG]
Keine Akteneinsicht
[→ § 630g BGB]
Keine freie Ärztewahl
[→ Berufsrechtlich vorgeschriebene Rücksicht auf Wunsch nach Arztwechsel missachtet]
Kein ordentliches Gutachten
[→ Keine unabhängige Zweitmeinung, § 14 PsychKG NRW, § 30 FamFG]
PsychKG missbraucht
[→ Keine akute Gefahr, keine Verhältnismäßigkeit – unzulässiger Freiheitsentzug]
NRW-Gesetz schlechter als Skandinavien
[→ Skandinavische Modelle setzen auf Deeskalation, Freiwilligkeit, Patientenrechte]
Und doch – auf dem Weg nach Hause wurde ich still. Ich spürte diesen leeren Platz in mir. Alex war nicht mehr da. Kein Ort mehr, wo ich einfach hingehen konnte. Kein sicherer Hafen, kein liebevolles Zuhause in einer anderen Wohnung. Kein „Ich bring dir Kaffee, alles wird gut.“
Ich war allein – wieder. Und das tat weh.
Aber jetzt, ein paar Tage später, bin ich wieder angekommen. Kämpferisch. Klar. Fokussiert. Zuhause ist wieder mein Ort. Mein Rückzugsort. Mein Startpunkt.
Ich bleibe bei meinem Plan.
Ich werde:
Alles aufarbeiten.
Mich auf meine Selbstständigkeit konzentrieren.
Ein paar soziale Kontakte aktivieren.
Ein paar Tage zu meinem Vater aufs Land fahren – runterkommen, Wald, Ruhe, Abstand.
Dann: Zurück in die Arbeit. Struktur. Projekte. Fokus.
Das ist das Sinnvollste, was ich jetzt tun kann. Weitergehen. Nicht stehenbleiben.
Natürlich nervt es mich, dass die ganze Nummer in Langenfeld jetzt sogar noch Probleme beim ambulanten Psychiater macht. Meine Ärztin überlegt gerade, ob sie mir das Atomoxetin wieder verschreiben kann – „wegen der Klinik“.
Sie muss es jetzt mit dem dortigen Psychiater abklären – völlig bescheuert. Ich bekomme einen gesonderten Termin. Und ich hoffe einfach, dass das nicht auch noch gegen mich läuft.
Ich verstehe nicht, was daran so schwer ist. Aber ich merke: Dieses System ist für Außenstehende kaum zu durchblicken – selbst für erfahrene Psychiater. Was da im Innern dieses Hauses abgeht, ist für viele von außen nicht greifbar. Unsichtbar gemacht. Wegverwaltet.
Aber ich werde sichtbar machen, was dort passiert ist.
Denn eins ist klar:
Ich bin ein schlauer Kerl. Ein Stehaufmännchen. Ein Systemkritiker mit Tiefgang.
Ich habe einen Kredit bekommen, meine Selbstständigkeit steht in den Startlöchern. Ich hatte Rückschläge – beinahe Strom abgestellt, Beziehung zerbrochen, Würde verletzt.
Aber ich ziehe das durch.
Kein Bock auf Bürgergeld. Kein Bock auf Opferrolle.
Denn dieser eine Satz begleitet mich seit Wochen – und er ist jetzt mein Lebensmotto:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Und diese Würde hole ich mir zurück – notfalls Buchstabe für Buchstabe, Paragraf für Paragraf, Post für Post.
Denn ich bin zurück.
Und ich rede jetzt.
Laut. Öffentlich. Juristisch.
Und verdammt nochmal: menschlich.

Christian Müller
Dieses Kapitel dokumentiert zentrale strukturelle, medizinische und rechtliche Probleme in der psychiatrischen Praxis:
§ 20 PsychKG NRW: Fehlende regelmäßige Prüfung der Unterbringung trotz Freiheitsentzug.
§ 630d BGB: Rechtswidrige Forderung nach Urintest ohne Aufklärung oder Einwilligung.
§ 630e BGB: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Diagnosen, Therapie und Verlauf.
§ 2 SGB V / Psych-PV: Fehlende tagesstrukturierende Therapieangebote.
§ 4 Pflegeberufegesetz: Hygiene- und Würdepflicht verletzt.
§ 1906a BGB: Androhung oder Durchführung medizinischer Maßnahmen ohne richterliche Genehmigung.
Art. 17 GG: Petitionsrecht wurde erst durch Hartnäckigkeit beachtet.
Art. 1 GG: Menschenwürde verletzt durch Kontrolle, Isolation und fehlende Mitbe